Havarie im Haus oder in der Wohnung, was tun?

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Für Mieter gibt es kaum etwas Schlimmeres, als wenn unvorhergesehen im Haus oder in der Wohnung die Heizung oder die Elektrik ausfällt, ein Rohrbruch entsteht oder die Toilette verstopft ist.

Besonders in den Abend- und Nachtstunden, am Wochenende oder an Feiertragen sind manche Bewohner ratlos und wissen oft nicht, wo sie Hilfe erhalten.

Tritt ein Schaden auf, sollten Sie grundsätzlich den Vorfall der Genossenschaft melden, denn nur wenn wir Bescheid wissen, können wir uns um die Schadenbeseitigung kümmern. Anders jedoch bei Havarien außerhalb unserer Geschäftszeiten, hier müssen Sie selbst handeln. Was zu tun ist, hängt in erster Linie von der Art und Weise des Schadens ab. Duldet die Reparatur keinen Aufschub, ist die Havariefirma anzurufen, deren Rufnummer Sie in jedem Schaukasten im Treppenhauseingang finden. Zurzeit ist dies die Firma Help 24. Diese kümmert sich dann um die Schadenbeseitigung, in dem sie eine Fachfirma für das jeweils notwendige Gewerk mit der sofortigen Reparatur beauftragt. Schwierig ist es oft für Mieter einzuschätzen, ob es sich um eine wirkliche Havarie handelt oder ob es ein Schaden ist, der für eine gewisse Zeit hinzunehmen ist und am nächsten Werktag behoben werden kann.

 

Dazu hier eine kleine Übersicht: 

Havarien sind:

 

  • Gasgeruch im Haus
  • Totalausfall der Heizung im Winter

  • Rohrbruch an der Heizung

  • Verstopfung des WC-Beckens

  • Ausfall der Wasserversorgung

  • Rohrbruch an Wasser- /Abwasserleitungen

  • Fallstrangverstopfungen oder Verstopfung der Grundleitung

  • Stromausfall im Haus

  • Stromausfall in der gesamten Wohnung

  • Brände von elektrischen Leitungen

  • Vandalismus, Brand, Explosion, Sturm u.a. mit Gefahr für Gesundheit und Leben

 

Kleinere Schäden sind:

  • tropfende Wasserhähne
  • verstopfte Handwaschbecken oder Badewannen

  • einzelne defekte Lichtschalter und Steckdosen

  • defekte Sicherungen und Relais in der Wohnung

  • defekte Kochplatten und Backröhren

  • Notöffnungen von Schlössern an Eingangstüren zur Wohnung sind Sache der Mieter

 

Um unnötige Kosten zu vermeiden, prüfen Sie bitte stets genau, ob es sich um eine Havarie oder einen kleineren Schaden handelt. Wird nämlich ein kleiner Schaden am Wochenende beauftragt, könnte es sonst passieren, dass wir Ihnen die Kosten der Reparatur in Rechnung stellen. Diese sind auf Grund von Wochenend- oder Nachtzuschlägen meist erheblich.