Geschäftsanteile

Was sind Geschäftsanteile und wie erfolgt deren praktische Handhabung in der Genossenschaft?

Vor Beginn des Nutzungsverhältnisses sind Sie mit einem Geschäftsanteil Mitglied unserer Genossenschaft geworden. Bei Abschluss eines Nutzungsvertrages sind entsprechend der Wohnraumgröße Geschäftsanteile für die Wohnung zu bezahlen. Diese betragen 155,00 Euro je angefangene 5 Quadratmeter Wohnfläche. Die Anteile können Sie an die Genossenschaft überweisen oder bar in der Geschäftsstelle bezahlen. Wichtig ist, dass das Geld bei uns eingegangen ist, bevor die Schlüsselübergabe für Ihre neue Wohnung erfolgen soll.

Ihre Geschäftsanteile machen Sie als Mitglied unserer Genossenschaft zu einem Miteigentümer. In unserer Satzung finden Sie die genaue Aufstellung aller Rechte eines Mitgliedes.

Die Abtretung oder Verpfändung von Geschäftsanteilen ist nicht zulässig.

Bei Auszug aus der Genossenschaft müssen die Geschäftsanteile gesondert gekündigt werden. Nach Ablauf der Kündigungsfrist weren Ihnen die Geschäftsanteile wieder ausgezahlt.

 

Wozu dienen die Geschäftsanteile?
Die Geschäftsanteile sind Bestandteil des Eigenkapitals und damit maßgeblicher Bestandteil der Finanz- und Kreditgrundlage der Genossenschaft. Das bedeutet, dass die Genossenschaft mit den Geschäftsanteilen der Mitglieder arbeiten darf. Da ihr diese zinslos zur Verfügung stehen, wirkt sich dieser Effekt vorteilhaft auf die Miethöhe der Genossenschaftswohnungen aus. Vorrangiges Ziel unserer Genossenschaft ist die Bereitstellung von qualitativ gutem und preiswertem Wohnraum für unsere Mitglieder.