An den Notfall denken - Schenkungsverträge

Mitgliederinformationen

 

Im Rahmen unserer jährlichen Vertreterstammtische wurden wir gebeten, noch einmal auf die Möglichkeit des Abschlusses eines Schenkungsvertrages hinzuweisen. Dieser beinhaltet das Verschenken Ihrer Geschäftsanteile mit der Besonderheit, dass die Schenkung erst nach dem Tod des Mitgliedes wirksam wird. Der Vorteil der Schenkungsverträge ist, dass der Partner , der in der Wohnung verbleibt, oder auch die Kinder oder andere Erben, kein eröffnetes Testament oder einen Erbschein vorweisen müssen, um die Geschäftsanteile übertragen oder ausgezahlt zu bekommen. Die Schenkungsverträge erstellen wir für Sie, nachdem Sie uns den Namen, das Geburtsdatum und die Anschrift desjenigen, der die Anteile später erhalten soll, mitteilen. Die Kosten für den Vertrag liegen bei einmalig 25 Euro. Der Schenkungsvertrag kann übrigens vom Mitglied auch widerrufen werden, wenn sich die persönliche Situation ändert, er ist also nicht endgültig.

Kontakt:

Frau Powelski

a.powelski@wg-altglienicke.de

030 67 80 68 13