Schenkungsvertrag

Schenkungsvertrag

Wussten Sie schon? Genossenschaftsanteile können verschenkt werden.

Egal zu welchem Anlass, können Sie Ihren Angehörigen oder Liebsten Genossenschaftsanteile schenken. So wird derjenige Mitglied unserer Genossenschaft und vielleicht später einmal Nutzer einer unserer Wohnungen.

Sprechen Sie diesbezüglich in unserer Geschäftsstelle vor. Wir beraten Sie und fertigen eine ansprechende Geschenkurkunde.